Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.02.1988

Rechtsprechung
   BFH, 24.03.1987 - X R 28/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,320
BFH, 24.03.1987 - X R 28/80 (https://dejure.org/1987,320)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1987 - X R 28/80 (https://dejure.org/1987,320)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1987 - X R 28/80 (https://dejure.org/1987,320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 293
  • NVwZ-RR 1988, 60 (Ls.)
  • BB 1987, 2012
  • BStBl II 1988, 316
  • BStBl II 1988, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 21.05.1971 - V R 117/67

    Bedeutung interner Zusatzvereinbarungen - Arbeitsgemeinschaftsverträge - Umsätze

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Sie ist grundsätzlich erst dann vollbeendet, wenn das Rechtsverhältnis zwischen ihr und dem FA abgewickelt ist (Anschluß an BFH-Urteil vom 21. Mai 1971 V R 117/67, BFHE 102, 174, BStBl II 1971, 540).

    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 21. Mai 1971 V R 117/67 (BFHE 102, 174, BStBl II 1971, 540) eine andere Rechtsauffassung vertreten habe, sei dem in Übereinstimmung mit der im Zivil- und Steuerrecht herrschenden Meinung nicht zu folgen.

    Den Fortbestand der Steuerrechtsfähigkeit hat der BFH in vergleichbaren Fällen mit der auf § 730 BGB gestützten Aussage begründet, daß bis zum Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft i.L. und dem FA noch nicht abgewickelt sei (Urteil in BFHE 102, 174, 180, BStBl II 1971, 540; bestätigt durch BFH-Urteil vom 18. September 1980 V R 175/74, BFHE 132, 348, BStBl II 1981, 293; ferner BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 II R 118/84, BFHE 148, 331, BStBl II 1987, 183).

    Das Urteil in BFHE 102, 174, 181, BStBl II 1971, 540 hat sich der im Zivilrecht zu § 730 BGB vertretenen Auffassung mit der Begründung angeschlossen, es erübrige sich hiernach, daß die FÄ vor jeder Veranlagung in eine Prüfung darüber eintreten, ob eine Personengesellschaft noch bestehe und weder durch Liquidation noch in anderer Weise (z.B. durch Veräußerung) vollbeendet sei.

  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Nach der Rechtsprechung des BGH endet die (prozessuale) Parteifähigkeit der juristischen Person (Urteil vom 5. April 1979 II ZR 73/78, BGHZ 74, 212) und der Personengesellschaft (Urteil vom 29. September 1981 VI ZR 21/80, Juristenzeitung - JZ - 1981, 843) unter der Voraussetzung, daß "für die Abwicklung eines vermögensrechtlichen Passivprozesses kein anerkennenswertes Interesse des Gläubigers" besteht, weil ein gegen den Beklagten ergehendes Leistungsurteil mangels Vermögensmasse nicht vollstreckt werden könnte und ein Feststellungsurteil wertlos wäre und auch für etwaige Ansprüche gegen Liquidatoren keine präjudizielle Wirkung hätte.
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Nach der Rechtsprechung des BGH endet die (prozessuale) Parteifähigkeit der juristischen Person (Urteil vom 5. April 1979 II ZR 73/78, BGHZ 74, 212) und der Personengesellschaft (Urteil vom 29. September 1981 VI ZR 21/80, Juristenzeitung - JZ - 1981, 843) unter der Voraussetzung, daß "für die Abwicklung eines vermögensrechtlichen Passivprozesses kein anerkennenswertes Interesse des Gläubigers" besteht, weil ein gegen den Beklagten ergehendes Leistungsurteil mangels Vermögensmasse nicht vollstreckt werden könnte und ein Feststellungsurteil wertlos wäre und auch für etwaige Ansprüche gegen Liquidatoren keine präjudizielle Wirkung hätte.
  • BFH, 21.10.1985 - GrS 4/84

    Wirksamkeit von Verwaltungsakten - GmbH als Adressat - Erlöschen durch Umwandlung

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Ein Steuerbescheid, der den aufgrund Gesamtrechtsnachfolge erloschenen Steuerpflichtigen als Steuerschuldner bezeichnet, ist keine geeignete Grundlage für die Zwangsvollstreckung gegen den Steuerschuldner (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 21. Oktober 1985 GrS 4/84, BFHE 145, 110, 114, BStBl II 1986, 230).
  • BFH, 18.09.1980 - V R 175/74

    Erlöschen einer Personengesellschaft bei Übernahme des Gesamthandsvermögens durch

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Den Fortbestand der Steuerrechtsfähigkeit hat der BFH in vergleichbaren Fällen mit der auf § 730 BGB gestützten Aussage begründet, daß bis zum Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft i.L. und dem FA noch nicht abgewickelt sei (Urteil in BFHE 102, 174, 180, BStBl II 1971, 540; bestätigt durch BFH-Urteil vom 18. September 1980 V R 175/74, BFHE 132, 348, BStBl II 1981, 293; ferner BFH-Urteil vom 22. Oktober 1986 II R 118/84, BFHE 148, 331, BStBl II 1987, 183).
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79

    Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Urteil vom 9. Juli 1981 2 AZR 329/79 (JZ 1982, 372) bleibt eine im Handelsregister gelöschte, vermögenslose GmbH parteifähig, wenn sie die streitbefangene Rechtshandlung ohne Rücksicht auf ihren Vermögensstand vornehmen kann.
  • BGH, 21.10.1985 - II ZR 82/85

    Inanspruchnahme einer Genossenschaft auf Freistellung von Wasseranschlussgebühren

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vermögenslosigkeit der Partei feststeht (BGH-Urteil vom 21. Oktober 1985 II ZR 82/85, Wertpapier-Mitteilungen - WM - IV 1986, 145).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 187/82

    GbR - Umsatzsteuerschuld - Haftung

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Auch wenn diese Nachschußpflicht nur im Innenverhältnis der Gesellschafter besteht, ist insbesondere bei Bestehen von Steuerforderungen möglich, daß die Gesellschafter ihrer persönlichen Inanspruchnahme im Wege der Haftung (§ 191 Abs. 1 AO 1977, § 427 BGB; BFH-Urteil vom 23. Oktober 1985 VII R 187/82, BFHE 145, 13, 15, BStBl II 1986, 156) durch Erfüllung der Nachschußpflicht zuvorkommen.
  • BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78

    Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Auch im Verhältnis zu der Klägerin L.A. ist das Vorverfahren durchgeführt worden, da die Bevollmächtigte auch in ihrem Namen - in gleicher Weise wie für den Kläger J.A. - Einspruch eingelegt hat (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, 257, BStBl II 1982, 700; vom 18. März 1986 II R 214/83, BFHE 147, 99, BStBl II 1986, 778).
  • BFH, 19.05.1983 - IV R 125/82

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Verfahrensbeteiligte - Zustellungsmangel -

    Auszug aus BFH, 24.03.1987 - X R 28/80
    Ähnliche Erwägungen prozessualer Zweckmäßigkeit rechtfertigen es, daß eine vollbeendete KG Beteiligte in einem gerichtlichen Verfahren über einen Feststellungsbescheid bleiben kann (BFH-Urteil vom 19. Mai 1983 IV R 125/82, BFHE 139, 1, 3, BStBl II 1984, 15: "Gründe der Verfahrensökonomie").
  • BFH, 22.10.1986 - II R 118/84

    Zur Rechtsbehelfsbefugnis bei einem gegen eine GbR als Steuerschuldnerin

  • BFH, 18.03.1986 - II R 214/83

    Feststellungsbescheid - Aufhebung wegen fehlender Bekanntgabe -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 55.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2435
BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 55.84 (https://dejure.org/1988,2435)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1988 - 4 C 55.84 (https://dejure.org/1988,2435)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (https://dejure.org/1988,2435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bahnrecht - Kreuzungsbauwerk - Planungsentscheidung - Zuständigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 55.84
    Der andere, der von der Bundesbahndirektion Karlsruhe erlassen worden ist, ist vom Senat mit dem heute in der Parallelsache BVerwG 4 C 54.84 ergangenen Urteil aufgehoben worden.

    Ihre Planungskompetenz kann sich darauf nur soweit erstrecken, wie Folgemaßnahmen zur Anpassung kommunaler Straßen und Wege an Planungsvorhaben an Landesstraßen oder Bundesbahnanlagen notwendig sind (vgl. dazu das Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 -).

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 55.84
    Diese Bestimmung ist hier zwar an sich einschlägig, da eines der beiden Vorhaben - das der Deutschen Bundesbahn - bundesrechtlich geregelt ist (zur Gesetzgebungskompetenz vgl. BVerfGE 26, 338).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Planen dagegen - wie hier - mehrere Vorhabenträger gleichzeitig planfeststellungsbedürftige Baumaßnahmen, liegen selbständige Vorhaben vor, die eine Anwendung des § 78 VwVfG fordern, wenn diese Vorhaben nur einer einheitlichen Zulassungsentscheidung unterworfen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 55.84 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 2).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    Dem setzt § 75 VwVfG NRW bereits vom Wortlaut her den Begriff der anderen Anlage entgegen, BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) und 4 C 54.84 (Bahnübergang P 203) -, jeweils in: juris; beide Entscheidungen betreffen - bezogen auf unterschiedliche Planfeststellungsbeschlüsse - dasselbe Kreuzungsbauwerk, nämlich den Wegfall des Bahnübergangs P 203 durch die Unterführung mit der Iggelheimer Straße.

    Entsprechend ist die (reine) Funktionsfähigkeit der jeweils anderen Anlage durch Folgemaßnahmen im Sinne von § 75 Abs. 1 VwVfG sicherzustellen, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 12).

    Unabhängig vom Begriff des Vorhabens ist auch die weitere Voraussetzung, dass nur eine einheitliche Entscheidung möglich sein darf, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16), nicht erfüllt.

    Wird so verfahren, ohne dass erkennbare Schwierigkeiten auftreten, ergibt sich schon daraus, dass eine getrennte Entscheidung über beide Vorhaben möglich war, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16).

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Über die etwa gleichzeitig ergangene straßenrechtliche Planfeststellung ist mit dem heutigen Urteil in der Parallelsache BVerwG 4 C 55.84 rechtskräftig entschieden worden.

    Darunter fällt auch die Schließung eines Bahnüberganges, soweit damit eine Verbesserung der Bahnstrecke - insbesondere mehr Sicherheit für den Eisenbahnverkehr - erreicht werden soll (vgl. dazu auch das Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 55.84 -).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Es kann dabei unentschieden bleiben, in welcher Weise die erweiternde Zuständigkeit gemäß § 78 VwVfG von der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde abzugrenzen ist, notwendige Folgemaßnahmen gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 VwVfG zu treffen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 3 = DVBl. 1988, 843; Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 55.84 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 2 = UPR 1988, 261).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1851/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) und 4 C 54.84 (Bahnübergang P 203) -, jeweils in: juris; beide Entscheidungen betreffen - bezogen auf unterschiedliche Planfeststellungsbeschlüsse - dasselbe Kreuzungsbauwerk, nämlich den Wegfall des Bahnübergangs P 203 durch die Unterführung mit der Iggelheimer Straße.

    BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 12).

    BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16), 79.

    BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16).

  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1892/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    Dem setzt § 75 VwVfG NRW bereits vom Wortlaut her den Begriff der anderen Anlage entgegen, BVerwG, Urteile vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) und 4 C 54.84 (Bahnübergang P 203) -, jeweils in: juris; beide Entscheidungen betreffen - bezogen auf unterschiedliche Planfeststellungsbeschlüsse - dasselbe Kreuzungsbauwerk, nämlich den Wegfall des Bahnübergangs P 203 durch die Unterführung mit der Iggelheimer Straße.

    Entsprechend ist die (reine) Funktionsfähigkeit der jeweils anderen Anlage durch Folgemaßnahmen im Sinne von § 75 Abs. 1 VwVfG sicherzustellen, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 12).

    Unabhängig vom Begriff des Vorhabens ist auch die weitere Voraussetzung, dass nur eine einheitliche Entscheidung möglich sein darf, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16), nicht erfüllt.

    Wird so verfahren, ohne dass erkennbare Schwierigkeiten auftreten, ergibt sich schon daraus, dass eine getrennte Entscheidung über beide Vorhaben möglich war, BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55.84 (Iggelheimer Straße) -, in: juris (Rn. 16).

  • VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in

    Diese Regeln gelten auch für die Beantwortung der Frage nach der Zuständigkeit für die Aufhebung eines höhengleichen Bahnüberganges (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55/84 -, NVwZ-RR 1988, 60).

    Für diesen Fall ist die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde - bei Beteiligung eines bundesrechtlich geregelten Vorhabens - nach § 78 VwVfG zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55/84 -, NVwZ-RR 1988, 60).

    Die Funktionsfähigkeit der jeweils anderen Anlage ist durch Folgemaßnahmen im Sinne von § 75 Abs. 1 VwVfG sicherzustellen (BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - 4 C 55/84 -, NVwZ-RR 1988, 60).

  • BVerwG, 28.11.1995 - 11 VR 38.95

    Kein Baustopp für den Tiergartentunnel

    Planen dagegen - wie hier - mehrere Vorhabenträger gleichzeitig planfeststellungsbedürftige Baumaßnahmen, liegen selbständige Vorhaben vor, die eine Anwendung des § 78 VwVfG fordern, wenn diese Vorhaben nur einer einheitlichen Zulassungsentscheidung unterworfen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 55.84 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 2).
  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 22 A 21.40025

    Drittanfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für die Änderung einer

    Dieses stellt sich rechtlich - und im Übrigen auch baulich (vgl. etwa PFB S. 32 f.) - als Einheit dar (vgl. auch - für einen höhengleichen Bahnübergang - BVerwG, U.v. 12.2.1988 - 4 C 55.84 - juris Rn. 10 f.).

    Werden bei einem solchen Kreuzungsbauwerk die Anforderungen des jeweiligen Verkehrsträgers entsprechend der für diesen bestehenden fachlichen und rechtlichen Vorgaben berücksichtigt, gewährleistet dies ein weitgehend beeinflussungs- und damit problemfreies Queren der beiden an sich inkompatiblen Verkehrsträger und damit einen ungehinderten und sicheren Eisenbahnbetrieb, so dass den genannten Zielen des AEG Rechnung getragen wird (vgl. auch BVerwG. U.v. 12.2.1988 - 4 C 55.84 - juris Rn. 12, wonach die Belange des anderen - passiven - Kreuzungsbeteiligten im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen sind).

  • BVerwG, 19.12.1989 - 4 B 224.89

    Rücksichtnahme eines Planungsträgers

    Die Urteile vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 54.84 und 4 C 55.84 - behandeln Probleme, die sich mit Planungsleitsätzen befassen, nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 20 A 5304/94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1995 - 20 B 2644/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.06.1999 - 4 K 1/98
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

  • BVerwG, 26.04.1996 - 11 VR 47.95

    Recht des Schienenverkehrs: Eisenbahn-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt und

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.1999 - 4 M 48/99
  • VG Düsseldorf, 20.11.1996 - 16 K 2041/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht